Pädagogische Mitarbeiter*innen in Teilzeit ( 6-12 Stunden pro Woche) – in der Regel als geringfügige Beschäftigung – für die Nachmittagsbetreuung an Schulen ab Sept. 2024
Pädagogische Mitarbeiter*innen in Teilzeit ( 6-12 Stunden pro Woche) – in der Regel als geringfügige Beschäftigung – für die Nachmittagsbetreuung an Schulen ab Sept. 2024