Kirchliche allgemeine Sozialarbeit
Was ist die Kasa?
Die Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit (KASA) gehört zur evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern.
Sie bietet Hilfe und Beratung für alle Menschen an.
Dabei ist egal: Religion, Alter, Geschlecht, Lebenssituation oder Staatsangehörigkeit.
Mit welchen Fragen darf ich kommen?
Jeder kann mit allen Problemen kommen, bei denen Hilfe nötig ist. KASA ist eine erste Anlaufstelle und hilft, Lösungen zu finden.
Wenn wir selbst nicht direkt helfen können, vermitteln wir an passende Stellen weiter. Wir arbeiten dafür mit anderen Beratungsstellen und Kirchengemeinden im Dekanat Ingolstadt zusammen.
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Zielgruppe: Keine spezielle Zielgruppe
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Lebensbereich: Beratung & Unterstützung, Finanzen & Existenzsicherung
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Angebotsart: Beratung, Hilfe in Notlage, Unterstützung im Alltag
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Stufenloser Zugang / Rampe, Aufzug vorhanden, Barrierefreies WC, Rollstuhlgerecht
Unser Angebot
Beratung
bei Problemen, schwierigen Situationen, besonderen Lebenslagen.
Informationen
über gesetzliche Ansprüche, Sozialleistungen, finanzielle Hilfen.
Unterstützung
bei Angelegenheiten mit Ämtern und Behörden, Ausfüllen von Formularen.
Vermittlung
zu Beratungs- und Hilfsangeboten bei speziellen Anliegen.
Jetzt auch mit Videoberatung!
KASA hilft bei vielen Problemen im Alltag, vor allem bei sozialen Fragen.
Die Beratung richtet sich besonders auch an Menschen mit wenig Geld.
KASA hilft dir:
- deine Rechte zu verstehen und durchzusetzen
- Anträge bei Ämtern auszufüllen
- Bescheide zu verstehen und zu prüfen
Die Beratung ist:
- kostenlos
- leicht erreichbar
- für alle offen
Wenn ein persönliches Treffen nicht möglich ist, kann die Beratung auch per Video stattfinden.
Das geht oft schneller und spart Zeit.
Die Videoberatung soll das persönliche Gespräch nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Sie ist auch hilfreich für Menschen mit weiter Anfahrt.
Ganz einfach: Du rufst an oder schreibst eine E-Mail.
Dann meldet sich die KASA bei dir.
Du brauchst:
- ein Smartphone oder einen Computer
- Internet
- Kamera und Mikrofon
Geben Sie uns Bescheid: Und wir vereinbaren ein erstes, digitales Treffen. Ganz gleich ob per Mail oder Telefon: Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Veröffentlichungen und Informationen
Pflegebedürftige Menschen in Bayern bekommen einmal im Jahr 1.000 Euro.
Das Geld ist unabhängig vom Einkommen und kommt zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen.
Neben dem Kindergeld gibt es weitere staatliche Unterstützungen.
Diese müssen meist extra beantragt werden.
Ein Smartphone ist heute für viele Menschen sehr wichtig.
Man kann damit telefonieren, Nachrichten schreiben und viele Apps nutzen.
Oft ist es auch ein Statussymbol, also etwas, das zeigt: „Ich habe ein modernes Gerät“.
Gleichzeitig kann ein Handy schnell zur Kostenfalle werden:
- teure Verträge mit langer Laufzeit
- zusätzliche Kosten durch Apps, Abos oder In-App-Käufe
- Ratenzahlungen für neue Geräte
Wenn man den Überblick verliert, können sich Schulden ansammeln.
Jeder Mensch, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat Anspruch auf ein Konto. Dieses Konto nennt man Basiskonto.
Was das bedeutet hat die Diakonie Deutschland zusammengestellt.
Manchmal gerät man über längere Zeit in eine schwierige Situation und verliert den Überblick über die eigenen Finanzen. Dann entstehen nach und nach Schulden.
Besonders kritisch sind Mietschulden.
Dann kann die Wohnung gekündigt werden und im schlimmsten Fall droht Obdachlosigkeit.
Menschen mit Schulden können ein Verfahren nutzen, um schuldenfrei zu werden.
Das nennt man Verbraucherinsolvenz.
Seit dem 01. Juli 2014 gelten dafür neue Regeln.
Wer staatliche Leistungen bekommt, muss wichtige Änderungen sofort melden.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 SGB I).
Beispiele:
- neues Einkommen
- Umzug
- Änderung der Lebenssituation
Wenn man das nicht macht, kann es Probleme oder Rückforderungen geben.
Die Waschmaschine ist kaputt und kein Geld auf dem Konto? Ist doch kein Problem es gibt doch die „0 % Finanzierung“.
Das bedeutet: keine Zinsen.
Aber:
Der Kauf ist nicht automatisch günstig.
Es können trotzdem Kosten oder Nachteile entstehen.
Alleinerziehende bekommen Geld, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
- Antrag beim Jugendamt
- Einkommen spielt keine Rolle