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Kirchliche allgemeine Sozialarbeit

Was ist die Kasa?

Die Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit (KASA) ist Sozialarbeit im Auftrag der evangelisch-lutherischen Landeskirche Bayern. Die Beratung richtet sich an alle Menschen, die Hilfe und Unterstützung suchen, unabhängig von Konfession, Alter, Geschlecht, Lebenssituation, Staatsangehörigkeit usw.

Mit welchen Fragen darf ich kommen?

Wir sind eine erste Anlaufstelle für alle, die Beratung und Unterstützung brauchen und nach Lösungen aus schwierigen Situationen jeglicher Art suchen. Dabei verstehen wir uns auch als eine Schnittstelle im Netzwerk der Hilfen und Beratung. Manchmal kann es ganz schön schwierig sein, durchzublicken. Dabei kooperieren wir mit unseren Kirchengemeinden im Dekanat Ingolstadt.

Schrannenstr. 5, 85049 Ingolstadt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0841 93309-0
  • Zielgruppe: Keine spezielle Zielgruppe
  • Lebensbereich: Beratung & Unterstützung, Finanzen & Existenzsicherung
  • Angebotsart: Beratung, Hilfe in Notlage, Unterstützung im Alltag

  • Stufenloser Zugang / Rampe, Aufzug vorhanden, Barrierefreies WC, Rollstuhlgerecht

Unser Angebot

Beratung

bei Problemen, schwierigen Situationen, besonderen Lebenslagen.

Informationen

über gesetzliche Ansprüche, Sozialleistungen, finanzielle Hilfen.

Unterstützung

bei Angelegenheiten mit Ämtern und Behörden, Ausfüllen von Formularen.

Vermittlung

zu Beratungs- und Hilfsangeboten bei speziellen Anliegen.

Jetzt auch mit Videoberatung!

Mit welchem Anliegen können Menschen zu uns kommen?

KASA berät Menschen mit unterschiedlicher Fragestellung im sozialen Bereich
KASA ist auch armutsorientiert, verhilft den Anfragenden zu ihrem Recht
KASA unterstützt bei der Antragsstellung für unterschiedliche Ämter und erklärt bzw. prüft deren Bescheide
KASA ist leicht zu erreichen, kostenfrei und für jeden offen.

Videoberatung?

Immer dann, wenn der perönliche Kontakt vor Ort nicht möglich ist, kann so manche Klärung schnell über dieses digitale Medium erfolgen. Es soll die persönliche Beratung nicht ersetzen, höchstens ergänzen.
Auch für Menschen, die lange Anfahrtswege haben, eine gute Möglichkeit ohne weitere Kosten Beratung zu bekommen.

Wie funktioniert es?

Ganz einfach: Du rufst an oder schreibst eine E-Mail.
Dann meldet sich die KASA bei dir.
Du brauchst:

  • ein Smartphone oder einen Computer
  • Internet
  • Kamera und Mikrofon
Wie komme ich zu einem Termin?

Geben Sie uns Bescheid: Und wir vereinbaren ein erstes, digitales Treffen. Ganz gleich ob per Mail oder Telefon: Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Veröffentlichungen und Informationen

Landespflegegeld

In Bayern wird ab September 2018 das Landespflegegeld eingeführt. Pflegebedürftige erhalten demnach unabhängig vom Einkommen einmal im Jahr einen Zuschuss von 1.000 Euro, zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen.

Leistungen für Eltern mit Kleinstkindern

Neben dem Kindergeld  sind für Familien mit Kleinstkindern noch weitere staatliche Hilfen möglich und können beantragt werden.

Handy als Schuldenfalle

Das Mobiltelefon/Smartphone ist aus unserem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken. Es ermöglicht neben dem Telefonieren, soziale Kontakte und viele Funktionen, die uns das Leben erleichtern sollen. Für nicht wenige ist das Handy eher ein Statussymbol. Doch kann es sich auch schnell zu einer Schuldenfalle entwickeln.

Basiskonto

Jeder Verbraucher mit rechtmäßigen Aufenthalt in der Europäischen Union hat einen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Was das bedeutet zeigt die  Collage mit Aussagen der Diakonie Deutschland.

Mietschulden

Manchmal hat man in einer länger anhaltenden schwierigen Situation den Überblick über seine Finanzen verloren. Es bauen sich nach und nach Schulden auf, sehr schnell kann die Existenz bedroht sein. Schlimm wird es besonders dann, wenn Mietschulden aufgelaufen sind. Wohnungskündigung und Obdachlosigkeit können drohen.

Insolvenzberatung

Seit 1999 können zahlungsunfähige Personen das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen, um sich von Schulden zu befreien. Seit 01. Juli 2014 gelten neue Regeln zur Verbraucherinsolvenz.

Änderungen sind mitzuteilen

Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, (hat der Leistungsempfänger) unverzüglich mitzuteilen, § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I

Null Prozent Finanzierung

Die Waschmaschine ist kaputt und kein Geld auf dem Konto? Vermeintlich kein Problem werben doch viele Händler mit der Finanzierung zum Nulltarif d.h. keine Zinsen, keine Gebühren.
Doch Vorsicht: eine “Null-Prozent-Finanzierung“ heißt nicht unbedingt, dass der Vertragsabschluss für den Verbraucher kostenlos oder besonders günstig sein muss.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist für Alleinerziehende und deren Kinder gedacht, die keinen Kindsunterhalt vom nicht bei ihnen wohnenden Elternteil bekommen.
Der Antrag wird in
der Regel beim zuständigen Jugendamt gestellt und ist einkommensunabhängig.