„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
(Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes)
Doch was geschieht, wenn diese Rechte verletzt werden – und das im eigenen Zuhause? In unserer Zufluchtstätte für Frauen in Not finden volljährige Frauen mit ihren Kindern Schutz und Unterstützung, wenn sie vor Gewalt im familiären Umfeld fliehen müssen.
Über die Notrufnummer 08431 / 60288 können betroffene Frauen jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Sie entscheiden selbst, was sie benötigen: eine Aufnahme, ein erstes Beratungsgespräch oder einfach nur Informationen.