Pädagogische Mitarbeiter*innen in Teilzeit ( 3-12 Stunden pro Woche) – in der Regel als geringfügige Beschäftigung – für die Nachmittagsbetreuung an Schulen ab Sept. 2023
Pädagogische Mitarbeiter*innen in Teilzeit ( 3-12 Stunden pro Woche) – in der Regel als geringfügige Beschäftigung – für die Nachmittagsbetreuung an Schulen ab Sept. 2023